Gemeinsame Pressemitteilung des Robert Koch-Instituts, des Bundesministeriums für Gesundheit und der Bundeszentrale für gesundheitliche AufklärungViren sind überall, wo Menschen sind. Sie können beispielsweise beim Husten, Niesen oder Sprechen ausgestoßen und eingeatmet werden oder an den Händen haften und weitergegeben werden. Erkältungen, Magen-Darm-Infekte, aber auch lebensgefährliche Erkrankungen (wie z.B. Grippe) können durch Viren verursacht werden. Um den Infektionsschutz im Alltag zu verbessern, starten das Robert Koch-Institut (RKI) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) die Aktion „Wir gegen Viren“. Zum Start der Aktion erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: „Infektionsschutz lebt davon, dass möglichst viele mitmachen. Die Prävention von Infektionskrankheiten kann verbessert werden, wenn jeder im Alltag eigentlich ganz einfache Regeln befolgt, zum Beispiel die richtige Händehygiene. Die Aktion macht darauf aufmerksam, was es zu beachten gilt – und zwar das ganze Jahr über, nicht nur zur Grippezeit.“ Die Aktion „Wir gegen Viren“ stellt die Verhaltensweisen vor, mit denen man sich und andere besser vor Ansteckung schützen kann. Erster Schwerpunkt der Aktion ist das Händewaschen als zentrale Hygiene-Maßnahme im Alltag. „Im Rahmen der Begleitforschung hat sich gezeigt," erklärt Prof. Dr. Jörg Hacker, Präsident des Robert Koch-Instituts, "dass die Motivation zum Händewaschen steigt, wenn den Menschen klar ist, wie schnell Viren durch Hände übertragen werden können. Deswegen haben wir die Händehygiene in einem Videospot thematisiert." Weitere persönliche Schutzmaßnahmen erläutert die Broschüre „Selbstverteidigung gegen Viren - Neun Techniken, sich und andere zu schützen“ sowie die neue Internetseite www.wir-gegen-viren.de. Die Broschüre kann über die BZgA kostenlos angefordert werden. „Jeder kann durch persönliche Hygiene dazu beitragen, das Ansteckungsrisiko für Erkältungen, Grippe und Magen-Darm-Infekte für sich und andere zu reduzieren“, betont Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Zur Händehygiene: Die Materialien sind kostenlos zu erhalten. Weitere Informationen finden Sie unter: www.bmg.bund.de [ DRK ]Aus Anlass des Rettungskongresses nächste Woche in Hannover weist Rotkreuz-Präsident Dr. Rudolf Seiters darauf hin, dass jeder Bürger Verantwortung übernehmen und bei einem Unfall – egal ob zu Hause oder auf der Straße – sofort Hilfe leisten sollte. "Wenn ein Mensch das Bewusstsein verliert ist der größte Fehler, den man machen kann: Nichts zu tun!", warnt Seiters.
Am 18.03.09 trat die Notrufverordnung in Kraft. Sie ist eine Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und wurde am 13. Februar 2009 vom Bundesrat gebilligt. Mit der Notrufverordnung werden die rechtlichen Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes für den Notruf ergänzt. Unter anderem wird in der Notrufverordnung neben der europaeinheitlichen Notrufnummer 112 die in Deutschland seit Jahrzehnten eingeführte Notrufnummer 110 festgeschrieben, die traditionell für den Polizeinotruf genutzt wird. Für die Telefondienstanbieter bringt die Notrufverordnung weitere Rechtsklarheit über den Umfang der ihnen obliegenden Verpflichtungen. Weiterhin stellt die Verordnung das Verfahren um, mit dem sie sich über die Lage der Einzugsgebiete der Notrufabfragestellen informieren können. Bislang mussten sie beim Mitbewerber Deutsche Telekom nachfragen, der die Verzeichnisse führte. Künftig wird diese Aufgabe von der Bundesnetzagentur wahrgenommen. Für die Bürger, die einen Notruf über ein Mobiltelefon absetzen wollen, ist es wichtig zu beachten, dass es spätestens ab dem 1. Juli 2009 erforderlich sein wird, dass in das Mobiltelefon eine so genannte SIM-Karte eingelegt wird und diese betriebsbereit ist. Dabei handelt es sich um eine kleine mit einem Chip versehene Karte, die man bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages von seinem Dienstanbieter ausgehändigt bekommt und auf der sich die Daten befinden, die den Anschluss gegenüber dem Netz technisch berechtigen. Die Änderung gegenüber dem bisherigen Verfahren, bei dem Notrufe auch ohne SIM-Karte abgesetzt werden konnten, wurde notwendig, um dem Missbrauch der Notrufnummer 112 Einhalt zu gebieten. In Spitzenzeiten waren nach Angaben der Notrufabfragestellen über 80 Prozent aller Anrufe missbräuchlich. Das führte dazu, dass Notrufe von Menschen, die sich wirklich in Not befanden, nur verzögert bearbeitet und diesen damit Hilfeleistungen erst verzögert bereitgestellt werden konnten. Eine Möglichkeit, diese Art des Notrufmissbrauchs zu verfolgen, bestand nicht, da hierbei aus technischen Gründen keine personenbezogenen Daten erhoben werden konnten. Mit der neuen SIM-Karten-Regelung wird sich dies ändern. Weiterhin ist trotz der mit einer SIM-Karte einhergehenden Bindung an einen Dienstanbieter sichergestellt, dass Notrufe zur "112" auch dann abgesetzt werden können, wenn man sich gerade in einem Gebiet aufhalten sollte, das nicht vom eigenen, sondern nur von einem anderen Mobilfunkanbieter versorgt wird. [ DRK ] Gerade zu Beginn der Motorrad-Saison im Frühjahr verunglücken viele Motorradfahrer. Und immer wieder gibt es Debatten, ob man bei einem Unfallopfer nicht lieber den Helm auflassen sollte, um mögliche Verletzungen an der Halswirbelsäule nicht zu verschlimmern. Das Deutsche Rote Kreuz stellt klar: bei einem bewusstlosen Motorradfahrer muss der Helm ab.
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